Erreichbarkeit
Die website www.supercomm.ch ist konform mit den gesetzlichen Bestimmungen und ist entsprechend zugänglich.
Seit dem 1. Januar 2004 verlangt die Konföderation von Verwaltungen und öffentlichen Diensten (Konföderation, Kantone, Kommunen, und sonstigen öffentlichen Diensten), deren Websites für Personen mit einer Behinderung zugänglich zu machen. Auch Privatunternehmen werden dazu eingeladen.
Blinde Besucher der Website können die Inhalte in der gewünschten Sprache anhören.
Schlecht sehende Besucher können Texte, Fotos und Bilder vergrössern.
Besucher mit eingeschränkter Beweglichkeit können auf unserer Website mit einer einzigen Taste navigieren.
Hörgeschädigte verfügen über Untertitel, um Audiovisuelles Material einsehen zu können.
Auch Personen, die unter altersbedingten Behinderungen leiden, können von diesen Verbesserungen profitieren.
Die Supercomm Website ist dem Qualitätsniveau AA+ konform.
Seit dem 1. September 2013 befolgt Supercomm Langues & Communication Suisse SA die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) für Websites ohne Grenzen gemäss den Qualitätskriterien AA+ (Doppel A Plus). Diese Norm ist mit den Empfehlungen P028 der Konföderation kompatibel. Sie belegt den Zugang ohne Grenzen zu Websites und die Einhaltung der LHand
Ausnahmen
Einige Anwendungen und Angebote auf der Website www.supercomm.ch sind noch nicht vollständig ohne Grenzen zugänglich. Dabei handelt es sich um ältere Anwendungen, oder solche, deren Programmierung zu komplex wäre. Diese werden Stück für Stück angepasst, um diese Barrieren aufzuheben.
Ständige Verbesserungen
Dank des technischen Fortschritts wird die Erreichbarkeit der Online-Anwendungen ständig verbessert. Supercomm Langues & Communication Suisse SA hat mit der Stiftung „Zugang für alle“ regelmässige Qualitätskontrollen und einen ständigen Austausch von Know-How vereinbart.
Kontakt
Tel.: 022 849 85 00
