Seit dem 1. Januar 2019 gelten in der Schweiz neue Bedingungen für die Einbürgerung.
Gemäss Art. 6 der Schweizerischen Bürgerrechtsverordnung muss jede Person, die die Staatsbürgerschaft erlangen will, mündliche Sprachkenntnisse in mindestens einer der Schweizer Landessprachen der Niveaustufe B1 und schriftliche Sprachkenntnisse der Niveaustufe A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Der Schweizerische Bund setzt nur die Mindestbedingungen im Rahmen des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens fest. Die kantonalen Behörden können zusätzliche Voraussetzungen für die Einbürgerung schaffen und daher ein höheres Sprachniveau verlangen.
Für die Einbürgerung nicht ausreichend sind Zertifikate, die lediglich die Teilnahme an einem Sprachkurs und abgeschlossene Online-Tests bestätigen.
Für die Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung ist am 1. Januar 2019 ein neues Gesetz in Kraft getreten.
- Für die Aufenthaltserlaubnis (B) ist das mündliche Niveau A1 erforderlich.
- Stufe A2 mündlich und A1 schriftlich für die Niederlassungserlaubnis (C)
- Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich für die Einbürgerung.
Was is fide?
*Eine Person, deren Muttersprache eine Fremdsprache in der Gemeinschaft ist, in der sie sich befindet.
Prüfungsvorbereitungskurse von Fide test
Kommende Termine des Sprachnachweises fide französisch 2021
ES WIRD KEINE REGISTRIERUNG IN UNSEREN RÄUMLICHKEITEN DURCHGEFÜHRT, VIELEN DANK FÜR IHR VERSTÄNDNIS.
Anmeldebedingungen
- Die Anmeldegebühr für den Sprachnachweis fide ist mindestens drei Werktage vor dem ersten Sprachnachweistag zu entrichten.
- Im Falle einer Stornierung bis zum Anmeldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 20 erhoben.
- Im Falle einer Stornierung zwischen dem Anmeldeschluss und dem Datum des Sprachnachweistermins ist der Betrag gemäss der Anmeldung fällig.
- Im Falle von Abwesenheit oder Verspätung an der Teilnahme des Sprachnachweises kann keine Rückerstattung erfolgen.